kanzlei-hoenig.info -
Die Richterin hatte zum 27.7.2099 geladen. An dem Tag war ich verhindert. Meinen Antrag auf Verlegung des Termins hat die Richterin per
Beschluß verworfen. Dagegen habe ich Beschwerde (â€Terminsbeschwerdeâ€) eingelegt, ein Rechtsmittel, das nur unter engen Voraussetzungen
überhaupt zulässig ist.
Geschickt, wie die Richterin ist, schickt sie die Beschwerde recht knapp zum Beschwerdegericht; … mehr