Im Namen des Volkers -
Ich wollte über den Scheidungspapst ja nichts mehr
schreiben.
Aber in diesem
aktuellen Beitrag von Lea/Kah strotzt es nur so vor inhaltlichen Fehlern:
Wer Ansprüche aus dem Zugewinnausgleich geltend macht, sollte ebenfalls bis nach dem 01.09.2009 zuwarten, denn die Reform sieht
einen verbesserten Auskunftsanspruch vor.
……
Beim Zugewinnausgleich gilt ab 01.0… mehr