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Aus der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu unserer Rechtsbeschwerde in einer Bußgeldsache:
Im Gewand der Gehörsrüge wird die Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht geltend gemacht, die als Verfahrensrüge in
Bagatellsachen gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG nicht statthaft ist.
Wenn man sonst den knarrenden Tonfall der Staatsanwaltschaft gewohnt ist, hört sich sowas schon fast … mehr