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Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat in einem Urteil vom 23. 11. 2007 den straflosen Konsum in Abgrenzung zum strafbaren Erwerb bzw.
Besitz von Betäubungsmitteln in Tradition vorheriger Gerichtsurteile weiter eingeschränkt. Es ist nach diesem Gerichtsurteil faktisch
unmöglich Straffreiheit dadurch zu erlangen, dass man angibt, Drogen lediglich zum unmittelbaren Konsum erworben bzw. beses… mehr