Im Namen des Volkers -
Ein Richter des AG München hielt die Vorschriften über die Restschuldbefreiung nach der Insolvenzordnung für verfassungswidrig, da damit unzulässig in die Eigentumsrechte der
Gläubiger eingegriffen werde.
Er legte die Akte dem BVerfG nach Art. 100 GG vor.
Das BVerfG bügelte die Vorlage als unzulässig ab.
Der Richter legt erneut vor:
Daneben lehnt der Amtsrichter alle noc… mehr