kLAWtext - Nachdem diese Woche bereits "Emmely" einen Zwischenerfolg vor dem Bundesarbeitsgericht verbuchen durfte,
darf sich jetzt auch der Müllmann freuen, der ein Kinderbettchen aus dem Sperrmüll geklaut hatte. Die durch seinen
Arbeitgeber, einen regionalen Müllverwerter, ausgesprochene fristlose Kündigung ist nämlich heute - so der Mannheimer Morgen - für unwirksam erklärt
worden:
"Das Verhalten des Mi… mehr