Im Namen des Volkers -
Gemäß § 160 II StPO hat der Staatsanwalt nicht nur die zur Belastung, sondern
auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln.
Franz von Liszt vorsätzlich fehlzitierend bezeichnet sich die Staatsanwaltschaft deshalb gern als
objektivste Behörde der Welt.
Andere Organe der Rechtspflege sprechen hingegen böswillig von der leichten Kavallerie der
Justiz. (schneidig:… mehr