Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte -
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.12.2008, Az. 32 C 1539/08 - 84
§§ 19a, 97, 97a UrhG
Das AG Frankfurt a.M. hatte sich in dieser Entscheidung mit den gängisten Argumenten auseinanderzusetzen, die ein wegen illegalen
Filesharings Abgemahnter üblicherweise vorbringt: Der Beklagte rügte die örtliche Zuständigkeit des AG Frankfurt am Main und bestritt die
Aktivlegitimation der Klägerin. Er b… mehr