Strafverfahren gegen Zapfenstreichgegner in Dresden - Manche Hunde müssen erst zum Jagen getragen werden. Hatte Oberstaatsanwalt Heinrich am 09.07.09 noch (begründungsfrei) erklärt, dass er der "Anordnung" des
Staatsanwalts Stefan Muck an die Justizwachtmeister in der Hauptverhandlung am 06.07.09, einen Zuschauer wegen Lachens zu entfernen,
"keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein Vergehen nach § 132 StGB entnehmen kann", so hat die St… mehr