beck-blog - Auf diesen Fall hat mich ein Kollege eben hingewiesen:
Sachverhalt: Ein polizeiliches SEK stürmt in Münster eine Wohnung. Es stellt sich jedoch heraus, dass nicht der Bewohner,
sondern ein 27-jähriger Nachbar, der über den ungesicherten WLAN-Zugang gesurft hatte, eine Drohung abgesetzt
hat. Schadensersatz?
Das SEK hatte wohl bei seinem Einsatz unter anderem „dessen Wohnungstür gleich mitgenom… mehr