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Die Richterin B. wollte weder den Termin verlegen, (nur) weil ich wegen eines anderen Termins in Westdeutschland verhindert war, noch
wollte sie mir die Akte übersenden. Ich solle mir die Akte auf der Geschäftsstelle abholen. Ich habe in meine Kiste mit den
Textbausteinen gegriffen, Beschwerde erhoben und gleich mal das Ablehnungsgesuch mit auf’s Fax gelegt.
Zwei Tage später erhielt ich e… mehr