Rechtslupe -
Der Bundesgerichtshof zeigt Herz für überlastete Richterkollegen:
Ein erstinstanzliches Urteil unterliegt nicht allein deshalb der Aufhebung, weil es der beschwerten Partei nicht innerhalb von fünf
Monaten, gerechnet von der Verkündung an, zugestellt worden ist.
In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte das erstinstanzlich tätige Landgericht Meiningen erst fünf Monat… mehr