Rechtslupe -
Das Bundesverfassungsgericht hat drei Beschwerdeführern eine Missbrauchsgebühr in Höhe von je 500,– € auferlegt, deren
Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Diese verfolgten nicht die Sicherung ihrer verfassungsmäßigen Rechte,
sondern die Durchsetzung ihrer Interessen am Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland unabhängig von der tatsächlichen Sach- und
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