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Eine Strafrichterin am Amtsgericht Köln hatte mich auf Wunsch eines Mandanten als Pflichtverteidiger beigeordnet. Ohne Einschränkungen.
Nun streicht der Kostenbeamte die Fahrtkosten und das Abwesenheitsgeld mit der Begründung, der Angeklagte hätte auch einen Verteidiger
aus Köln benennen können.
Ich will auf diesen Blödsinn nicht näher eingehen. Nur so viel: Die Richterin hat mich beigeorhellip; a href='http://www.jurablogs.com/de/go/amtsgericht-koeln-feilscht-fahrtkosten'mehr/aimg src="http://feeds.feedburner.com/~r/jurablogs/top/~4/ehIFv3855k4" height="1" width="1"/