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Einfach nur kurz der Hinweis auf zwei aktuelle Entscheidungen des BGH rund um den Versuch:
Zuerst geht es um die Abgrenzung zum fehlgeschlagenen Versuch: Der BGH (4 StR 109/09) stellt klar, dass derjenige Täter, dessen Opfer wegläuft und der sich dann ein anderes Opfer sucht,
sehr wohl hinsichtlich des ersten Opfers strafbefreihend zurückgetreten sein kann. Im vorliegenden Fall nämlich dahellip; a href='http://www.jurablogs.com/de/go/aktuell-bgh-ruecktritt-versuch'mehr/aimg src="http://feeds2.feedburner.com/~r/jurablogs/top/~4/TlSUM8FYOJg" height="1" width="1"/