Unabhängig vom erlittenen Leid muss Deutschland italienische Militärinternierte und andere italienische NS-Opfer nicht individuell entschädigen. Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag untermauerte am Freitag den Rechtsgrundsatz der Staatenimmunität, nach dem die von Privatklägern in Italien erstrittenen Urteile unwirksam sind. ...