In Gewerbegebieten dürfen keine Krematorien mit Abschiedsraum betrieben werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Zur Begründung hieß es, dass ein Krematorium mit Abschiedsraum "ein Ort der Ruhe, des Friedens und des Gedenkens an die Verstorbenen" sei. Dies vertrage sich nicht mit einem Gewerbegebiet, das geprägt sei "von werktätiger Geschäftigke